Die Staatsanwaltschaft Koblenz ist mit zwei Jugendstaatsanwältinnen und einer mit zwei Mitarbeiterinnen besetzten Geschäftsstelle im Haus des Jugendrechts vertreten.
Unsere Aufgaben
Wir bearbeiten im Haus des Jugendrechts alle Strafverfahren gegen Jugendliche (zur Tatzeit 14-17 Jahre alte) und Heranwachsende (zur Tatzeit 18-20 Jahre alte) Beschuldigte mit Wohnsitz in der Stadt Neuwied sowie im Kreis Neuwied mit Ausnahme von Sonderzuständigkeiten (z.B. Sexualstraftaten).
Vom Zeitpunkt der Aufnahme der Strafanzeige an sind wir in allen Stadien des Verfahrens bis zum Abschluss der Vollstreckung der jugendgerichtlichen Urteile oder der endgültigen Einstellung des Verfahrens an allen maßgeblichen Entscheidungen beteiligt.
Da das Jugendstrafrecht auf die Erziehung der Beschuldigten gerichtet ist, kooperieren wir dabei eng mit den Jugendämtern der Stadt Neuwied sowie der Kreisverwaltung Neuwied.
Ablauf des Strafverfahrens
Hat ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat begangen, wird von der Polizei oder auch von der Staatsanwaltschaft selbst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ist der Beschuldigte noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, wird das Verfahren bei leichten Delikten häufig sofort eingestellt, sofern mit einer erneuten Straffälligkeit nicht zu rechnen ist.
Bei schwerwiegenderen Verstößen bietet die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten an, das Verfahren einzustellen, wenn er eine in Absprache mit der Jugendhilfe im Strafverfahren festgesetzte Auflage erfüllt. In den übrigen Fällen, in denen ebenfalls ein hinreichender Tatverdacht begründet werden kann, erfolgt Anklageerhebung zu Gericht.
Auch im Rahmen der Hauptverhandlung wirkt die Staatsanwaltschaft an der Entscheidung mit. In Betracht kommt eine Einstellung des Verfahrens oder ein Urteil. Im Fall der Verurteilung obliegt die Überwachung der Vollstreckung von Urteilen nach Jugendstrafrecht dem Jugendrichter beim Amtsgericht.
Kontakt
Telefon: 0261/1307-0
Telefax: 0261/1307-38510
E-Mail: stako(at)genstako.jm.rlp.de
Internetpräsenz der Staatsanwaltschaft Koblenz:
www.stako.justiz.rlp.de/