Ziel der Gitterstunde
Die Gitterstunde versteht sich als präventive, erzieherische Maßnahme und soll den Teilnehmenden insbesondere die Konsequenzen ihres strafbaren Handelns nochmals aus einem anderen Blickwinkel verdeutlichen und im positiven Fall eine Verhaltensänderung erwirken.
Rahmenbedingungen und Durchführung
Die Teilnahme erfolgt auf Vorschlag der Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) der Stadt Neuwied und wird durch den Jugendrichter im Urteil als Weisung auferlegt.
Die Gitterstunde wird vor Ort von dem Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Koblenz geleitet und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im Strafverfahren der Stadt Neuwied.
Ablauf Gitterstunde
Nach einem einführenden pädagogischen Gruppengespräch erfolgt der „Zugang“ in die Justizvollzugsanstalt Koblenz.
Neben den optischen Eindrücken bekommen die Teilnehmenden die Gelegenheit sich mit Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt in den Austausch zu begeben um die Konsequenzen, die eine Inhaftierung mit sich bringen zu erfassen.
Die Maßnahme umfasst einen zeitlichen Rahmen von 4 Stunden.
Die in der Justizvollzugsanstalt gewonnenen Eindrücke können in einem späteren Einzelgespräch im Haus des Jugendrechts nochmals vertieft werden, um eine Verantwortungsübernahme des eigenen Handelns zu fördern.
Die Anreise muss selbstständig erfolgen.
Justizvollzugsanstalt Koblenz
Simmerner Straße 14A, 56075 Koblenz