Förderverein Haus des Jugendrechts Neuwied e.V.

Nachdem bereits 2023 die Planungen für die Einrichtung eines Fördervereins für das Haus des Jugendrechts in Neuwied begannen, konnte der Förderverein am 07.03.2024 gegründet werden und wurde mittlerweile unter Anerkennung der Gemeinnützigkeit in das Vereinsregister eingetragen.

Im Herbst 2024 hat der Förderverein seine Arbeit aufgenommen.

Der Vereinszweck besteht insbesondere in der finanziellen und ideellen Unterstützung der Ziele des Hauses des Jugendrechts Neuwied, welche vor allem in der Verhinderung und Eindämmung der Delinquenz von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, der gemeinsamen Präventionsarbeit, der verbesserten Integration gefährdeter Jugendlicher und Heranwachsender, der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit den genannten Zielen sowie der Optimierung der Zusammenarbeit der im und mit dem Haus des Jugendrechts Neuwied zusammenarbeitenden Institutionen und der Außendarstellung dieser Zusammenarbeit bestehen.

Die Einnahmen des Fördervereins bestehen aus Zuwendungen der Justiz.

Spenden für den Förderverein können gerne erfolgen unter:

Bankverbindungen:
Sparkasse Neuwied, IBAN: DE47 5745 0120 0030 5266 10
VR Bank RheinAhrEifel eG IBAN: DE23 5776 1591 1769 4150 00

Postanschrift

Förderverein Haus des Jugendrechts Neuwied e.V.
Seminarstr. 2
56564 Neuwied

Förderverein(at)Haus-des-Jugendrechts-Neuwied.com