Sozialstunden sind eine praktische Maßnahme, bei der Jugendliche und Heranwachsende nach einer Straftat oder im Rahmen eines Bußgeldverfahrens die Möglichkeit bekommen, durch gemeinnützige Arbeit etwas Positives für die Gesellschaft zu leisten.
Dabei geht es nicht nur um „Abarbeiten“, sondern auch um die Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und den Folgen der Tat.
Ziel der Maßnahme:
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
- Stärkung des sozialen Bewusstseins und der Empathie
- Beitrag zur Wiedergutmachung
Dauer:
- Die Justiz entscheidet über die Höhe der Stunden und die Frist.
Zielgruppe:
- Jugendliche und Heranwachsende, die durch gemeinnützige Arbeit die Chance erhalten sollen, ihr Verhalten zu reflektieren und soziale Kompetenzen zu stärken.
Inhalte:
- Einsatz in vorgegebenen sozialen, gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen.
- Unterstützung durch die Jugendhilfe im Strafverfahren bei der Organisation und Durchführung.
Besonderheiten:
- Die Einsatzmöglichkeiten können aus einer entsprechenden Liste ausgewählt werden.
- Die Unterlagen werden von Seiten der JuHiS zur Verfügung gestellt.
- Die Maßnahme ist niedrigschwellig und kann flexibel an die Lebenssituation der Jugendlicher und Heranwachsender angepasst werden.

