Die Leseweisung ist eine alternative pädagogische Maßnahme im Jugendstrafrecht, die Jugendlichen und Heranwachsenden einen besonderen Zugang zur Auseinandersetzung mit ihrer Straftat ermöglicht. Statt Sozialstunden abzuleisten, lesen sie ein ausgewähltes Jugendbuch und setzen sich mit dessen Inhalten auseinander.
Ziel der Maßnahme:
- Förderung der Selbstreflexion
- Übernahme von Verantwortung durch die Auseinandersetzung mit einem Jugendbuch
- Unterstützung bei der Entwicklung neuer Denk- und Handlungsweisen für das eigene Handeln
Dauer:
- Mindestens 2 Gesprächstermine bei der JuHiS, abhängig von gewähltem Buch und individuellem Lesetempo.
Zielgruppe:
- Jugendliche und Heranwachsende, die erstmals oder geringfügig strafrechtlich in Erscheinung getreten sind
- Schulverweigerer im Rahmen eines Bußgeldverfahrens.
- Jugendliche und Heranwachsende als Ersatz für Sozialstunden
- Jugendliche und Heranwachsende, die bereit sind, sich auf einen begleiteten Reflexionsprozess einzulassen
Inhalte:
- Gespräch zur Auswahl des Buches, Erläuterung der Leseweisung und Bearbeitungsauftrag
- Eigenständige Lektüre des Buches und dessen Bearbeitung anhand von Fragestellungen
- Reflexionsgespräch über die Inhalte, persönliche Erfahrungen und mögliche Perspektivwechsel
Konzept:
- Die Leseweisung nutzt die Wirkung von Literatur, um Selbstreflexion, Lesen und Verantwortungsübernahme zu fördern.
Besonderheiten:
- Niedrigschwelliges Angebot
- Individuell anpassbar auf den jeweiligen Jugendlichen und Heranwachsenden
- Förderung der Lesekompetenz und Ausdrucksfähigkeit
- Alternative zur klassischen Sanktion: „Lesen statt Sozialstunden“

