Haus des Jugendrechts – ein Ort, an dem gemeinsam hingeschaut wird
Die Häuser des Jugendrechts wurden ins Leben gerufen, um strafrechtliche Reaktionen auf Jugenddelinquenz mit pädagogischer Verantwortung zu verbinden.
Die Idee des Hauses des Jugendrechts, die 1999 mit der ersten bundesweiten Einrichtung in Stuttgart-Bad Cannstatt ihren Anfang nahm, wurde 2005 in Ludwigshafen erstmals in Rheinland-Pfalz als Modellprojekt umgesetzt – und hat sich dort seither kontinuierlich und erfolgreich weiterentwickelt.
Das Konzept basiert auf einer intensiven Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe – unter einem Dach, mit kurzen Wegen und abgestimmten Abläufen.
Ziel ist es, junge Menschen frühzeitig zu erreichen, straffälliges Verhalten schnell und wirksam zu bearbeiten und dabei ihre persönliche Entwicklung nicht aus dem Blick zu verlieren.
Inzwischen gibt es landesweit sechs Standorte. Jeder dieser Standorte arbeitet auf der Grundlage eines gemeinsamen Leitbilds, das jedoch jeweils an die örtlichen Gegebenheiten angepasst wird. Dabei wurde das ursprüngliche Modell über die Jahre hinweg kontinuierlich weiterentwickelt. Im Mittelpunkt steht stets der Gedanke, Jugendlichen nicht nur Konsequenzen aufzuzeigen, sondern ihnen Perspektiven zu eröffnen – durch Kooperation statt Konfrontation.
Seit April 2023 setzt auch die Stadt Neuwied dieses bewährte Konzept um – als starkes Zeichen für gemeinsame Verantwortung, Prävention und die Überzeugung, dass junge Menschen Unterstützung verdienen, wenn sie in schwierige Lebenslagen geraten.
Karte: Statistisches Landesamt Bad Ems
Standorte der Häuser des Jugendrechts in Rheinland-Pfalz
2005 Ludwigshafen
2008 Mainz
2009 Kaiserslautern
2012 Trier
2014 Koblenz
2023 Neuwied